Allgemeines

Der tierärztliche Vertretungskreis linker Rhein- Sieg Kreis besteht seit 15 Jahren und setzt sich aus Kleintier-PraktikerInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung zusammen. Der Notdienst ist eine freiwillige Leistung und ein freiwilliges Angebot einzelner Praxen aus dem linken Rhein-Sieg-Kreis.

Wir stellen damit sicher, dass kranke oder verunfallte Tiere auch am Wochenende oder an Feiertagen ortsnah im linken Rhein- Sieg Kreis versorgt werden können. Da es sich um einen Vertretungskreis handelt, erstreckt sich die Versorgung auch nur auf die Patienten der im Kreis organisierten Kollegen/innen. 

Für die angrenzenden Kreise organisieren die dort ansässigen Kollegen/innen lokale Vertretungsdienste!

Der tierärztliche Vertretungsdienst beginnt am Freitag um 19.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr und an Feiertagen um 19 Uhr des Vortages und endet am Abend um 22.00 Uhr.

An allen anderen Tagen bzw Nächten liegt der Notdienst in der Zuständigkeit Ihres Haustierarztes bzw einer für Sie nächstgelegenen Tierklinik.

Vergütung im Notdienst

Das Bundeskabinett hat mit Wirkung zum 22.11.2022 die GOT ( Gebührenordnung der Tierärzte) - Notdienstnovelle in neuer Verfassung erlassen.

Die Kernpunkte der neuen Gebührenordnung sind:

Eine verpflichtende, pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € Netto

für Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und

die Abrechnung der tierärztlichen Leistung mit mindestens dem 2-fachen Satz der GOT.

Im Einzelfall kann je nach Aufwand bis maximal zum 4-fachen Satz abgerechnet werden.

Notdienst wird definiert als

1) Nachtdienst : beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.00 Uhr

2) Wochenende : beginnt freitags um 18.00 Uhr und endet am folgenden Montag um 8.00 Uhr

3) gesetzlicher Feiertag : Notdienst gilt in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Wir als Notdienstring bieten den Notdienst an den Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr an. Davor und danach bitten wir Sie im Notfall mit Ihrem Tier eine Klinik aufzusuchen.

Besondere Hinweise

  1. Bitte schildern Sie am Telefon bereits kurz die wichtigsten Fakten zur Erkrankung Ihres Tieres. Dazu gehören - Art und Rasse, Alter, Geschlecht, Art und Dauer der Erkrankung oder Geschehen und Zeitpunkt des Unfalls oder Beginn der Symptome. Wir werden durch gezieltes Fragen die wichtigen Informationen in Erfahrung bringen, um Ihnen einen den Umständen entsprechenden Termin geben zu können oder Sie zu beraten.
  2. In manchen Fällen kann es trotz Notdienstes notwendig sein, Sie mit Ihrem Tier ohne vorherige Untersuchung direkt in die nächstgelegene Klinik zu schicken. Bitte haben Sie dafür Verständnis, es könnte durch eine den Rahmen der Praxis übersteigende Diagnostik oder Behandlung dringend nötig sein.
  3. Im Rahmen des Notdienstes wird es zur Abrechnung mit einem erhöhten Gebührensatz nach der GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte ) kommen. Dies ist mindestens der doppelte Gebührensatz und kann im Einzelfalle je nach Aufwand auch höher liegen. Entstandene Gebühren sind im Anschluss an die Behandlung immer und ausnahmslos bar oder per EC Karte direkt zu begleichen. Bitte erfragen Sie die Zahlungsmöglichkeiten im Telefonat mit dem/ der diensthabenden Kollegen/ in.
  4. Nach Abschluss der Behandlung erhält Ihr/e Haustierarzt/ ärztin eine schriftliche Rücküberweisung. Diese wird Ihnen ggfs direkt ausgehändigt oder Ihrem Haustierarzt/ ärztin elektronisch übermittelt.
  5. Sobald der Notdienst beendet ist, gehen Sie bitte zu den Sprechstundenzeiten mit Ihrem Tier wieder zurück zu Ihrer Haustierarztpraxis. Der behandelnde Nottierarzt/ -ärztin wird Ihnen einen entsprechenden Kontrolltermin empfehlen.